Inhalt
15.
Beschlüsse des Wahlausschusses und der Wahlvorstände (Art. 17 Abs. 2, § 9)
1Die Regelungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit entsprechen denen in Art. 52 Abs. 2 und 3 GO und Art. 46 Abs. 2 und 3 LKrO. 2Auf die Kommentierungen zu diesen Vorschriften kann zurückgegriffen werden.