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2021-I Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24. Oktober 2024, Az. B1-1367-3-37 (BayMBl. Nr. 534 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Wahlrecht, Wählbarkeit
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Abschnitt 2 Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
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Abschnitt 3 Vorbereitung der Wahl
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Abschnitt 4 Wahlvorschläge
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Abschnitt 5 Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl
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Abschnitt 6 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
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Abschnitt 7 Annahme und Ablehnung der Wahl
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Abschnitt 8 Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Abstimmungsunterlagen, Statistik
89. Freistellungs- und Erstattungsanspruch, Kosten des Wahlverfahrens (Art. 53, 54)
90. Kostenerstattung durch den Landkreis (Art. 54, § 97)
91. Bekanntmachungen (§ 98), Bekanntgabe
92. Sicherung und Vernichtung der Wahlunterlagen (§§ 99, 100)
93. Wahlstatistik (Art. 56)
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Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GLKrWBek
Text gilt ab: 15.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.11.2034
Fassung: 24.10.2024
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Abschnitt 8
Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Abstimmungsunterlagen, Statistik
89. Freistellungs- und Erstattungsanspruch, Kosten des Wahlverfahrens (Art. 53, 54)
90. Kostenerstattung durch den Landkreis (Art. 54, § 97)
91. Bekanntmachungen (§ 98), Bekanntgabe
92. Sicherung und Vernichtung der Wahlunterlagen (§§ 99, 100)
93. Wahlstatistik (Art. 56)