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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) (BAnz. S. 10550)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich reduzierenKapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
  • Bereich reduzierenErster Teil Der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Allgemeines
  • Bereich reduzierenAbschnitt 2 Besondere Richtlinien für eingehende Ersuchen
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 1 Ersuchen um Auslieferung
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 2 Ersuchen um vorübergehende Auslieferung
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 3 Ersuchen um Durchlieferung
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 4 Ersuchen um Weiterlieferung
  • Bereich reduzierenUnterabschnitt 5 Ersuchen um Rechtshilfe durch Vollstreckung (Vollstreckungshilfe)
  • Nummer 64 Vorbereitendes Verfahren
  • Nummer 65 Haft zur Sicherung der Vollstreckung (§ 58 IRG)
  • Nummer 66 Anhörung der verurteilten Person
  • Nummer 67 Vorbereitung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer
  • Nummer 68 Herbeiführung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (§§ 50, 54, 55 IRG, §§ 78a, b GVG)
  • Nummer 69 Bericht nach Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (§ 55 IRG)
  • Nummer 70 Herbeiführung der Entscheidung des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs (§ 55 Absatz 2 IRG)
  • Nummer 71 Mitteilung an das Bundeszentralregister (§§ 55 Absatz 3, 56 Absatz 2 IRG)
  • Nummer 72 Übernahme der verurteilten Person
  • Nummer 73 Beachtung ausländischer Bedingungen und Belange
  • Nummer 74 Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen (§ 57 Absatz 6 IRG)
  • Nummer 74a Abschluss oder Unterbrechung der Vollstreckung
  • Nummer 74b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens (§ 56b IRG)
  • Nummer 74c Belehrung des Verletzten über das Recht auf Entschädigung nach § 56a IRG (§ 57 Absatz 7 Satz 1 IRG)
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 6 Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Besondere Richtlinien für ausgehende Ersuchen
  • Bereich erweiternZweiter Teil Rechtshilfeverkehr der Polizei- und Finanzbehörden
  • Bereich erweiternDritter Teil Der Verkehr mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen
  • Bereich erweiternVierter Teil Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Staat
  • Bereich erweiternFünfter Teil Verfolgungsersuchen
  • Bereich erweiternSechster Teil Mitteilungen über Auslandsverurteilungen
  • Bereich erweiternKapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Bereich erweiternKapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
  • Bereich erweiternAnhang I Deutsche Vorschriften
  • Bereich erweiternAnhang II Länderteil
  • Bereich erweiternAnhang III
  • Bereich erweiternAnhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002

Inhalt

RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
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Unterabschnitt 5 Ersuchen um Rechtshilfe durch Vollstreckung (Vollstreckungshilfe)
Nummer 64 Vorbereitendes Verfahren
Nummer 65 Haft zur Sicherung der Vollstreckung (§ 58 IRG)
Nummer 66 Anhörung der verurteilten Person
Nummer 67 Vorbereitung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer
Nummer 68 Herbeiführung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (§§ 50, 54, 55 IRG, §§ 78a, b GVG)
Nummer 69 Bericht nach Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (§ 55 IRG)
Nummer 70 Herbeiführung der Entscheidung des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs (§ 55 Absatz 2 IRG)
Nummer 71 Mitteilung an das Bundeszentralregister (§§ 55 Absatz 3, 56 Absatz 2 IRG)
Nummer 72 Übernahme der verurteilten Person
Nummer 73 Beachtung ausländischer Bedingungen und Belange
Nummer 74 Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen (§ 57 Absatz 6 IRG)
Nummer 74a Abschluss oder Unterbrechung der Vollstreckung
Nummer 74b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens (§ 56b IRG)
Nummer 74c Belehrung des Verletzten über das Recht auf Entschädigung nach § 56a IRG (§ 57 Absatz 7 Satz 1 IRG)
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