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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) (BAnz. S. 10550)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Kapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
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Erster Teil Der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Besondere Richtlinien für eingehende Ersuchen
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Unterabschnitt 1 Ersuchen um Auslieferung
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Unterabschnitt 2 Ersuchen um vorübergehende Auslieferung
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Unterabschnitt 3 Ersuchen um Durchlieferung
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Unterabschnitt 4 Ersuchen um Weiterlieferung
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Unterabschnitt 5 Ersuchen um Rechtshilfe durch Vollstreckung (Vollstreckungshilfe)
Nummer 64 Vorbereitendes Verfahren
Nummer 65 Haft zur Sicherung der Vollstreckung (§ 58 IRG)
Nummer 66 Anhörung der verurteilten Person
Nummer 67 Vorbereitung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer
Nummer 68 Herbeiführung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (§§ 50, 54, 55 IRG, §§ 78a, b GVG)
Nummer 69 Bericht nach Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (§ 55 IRG)
Nummer 70 Herbeiführung der Entscheidung des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs (§ 55 Absatz 2 IRG)
Nummer 71 Mitteilung an das Bundeszentralregister (§§ 55 Absatz 3, 56 Absatz 2 IRG)
Nummer 72 Übernahme der verurteilten Person
Nummer 73 Beachtung ausländischer Bedingungen und Belange
Nummer 74 Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen (§ 57 Absatz 6 IRG)
Nummer 74a Abschluss oder Unterbrechung der Vollstreckung
Nummer 74b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens (§ 56b IRG)
Nummer 74c Belehrung des Verletzten über das Recht auf Entschädigung nach § 56a IRG (§ 57 Absatz 7 Satz 1 IRG)
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Unterabschnitt 6 Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
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Abschnitt 3 Besondere Richtlinien für ausgehende Ersuchen
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Zweiter Teil Rechtshilfeverkehr der Polizei- und Finanzbehörden
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Dritter Teil Der Verkehr mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen
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Vierter Teil Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Staat
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Fünfter Teil Verfolgungsersuchen
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Sechster Teil Mitteilungen über Auslandsverurteilungen
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Kapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Kapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
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Anhang I Deutsche Vorschriften
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Anhang II Länderteil
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Anhang III
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Anhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002
Inhalt
RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
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Nummer 72
Übernahme der verurteilten Person
Befindet sich die verurteilte Person im Ausland in Haft, gelten bei ihrer Übernahme die Nummern 97 bis 99 entsprechend.