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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) (BAnz. S. 10550)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich reduzierenKapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
  • Bereich erweiternErster Teil Der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Rechtshilfeverkehr der Polizei- und Finanzbehörden
  • Nummer 122 Anwendung des Ersten Teils der Richtlinien
  • Nummer 123 Tätigkeit des Bundeskriminalamts
  • Nummer 124 Tätigkeit anderer Polizeibehörden
  • Nummer 125 Form und Inhalt des Ersuchens
  • Nummer 126 Auskunft über Vorstrafen
  • Nummer 127 Tätigkeit der Finanzbehörden
  • Bereich erweiternDritter Teil Der Verkehr mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen
  • Bereich erweiternVierter Teil Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Staat
  • Bereich erweiternFünfter Teil Verfolgungsersuchen
  • Bereich erweiternSechster Teil Mitteilungen über Auslandsverurteilungen
  • Bereich erweiternKapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Bereich erweiternKapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
  • Bereich erweiternAnhang I Deutsche Vorschriften
  • Bereich erweiternAnhang II Länderteil
  • Bereich erweiternAnhang III
  • Bereich erweiternAnhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002

Inhalt

RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
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Zweiter Teil Rechtshilfeverkehr der Polizei- und Finanzbehörden

Nummer 122 Anwendung des Ersten Teils der Richtlinien
Nummer 123 Tätigkeit des Bundeskriminalamts
Nummer 124 Tätigkeit anderer Polizeibehörden
Nummer 125 Form und Inhalt des Ersuchens
Nummer 126 Auskunft über Vorstrafen
Nummer 127 Tätigkeit der Finanzbehörden
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