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StudR 2023
Text gilt ab: 01.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2330-B

Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende
– StudR 2023 –

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 4. August 2023, Az. 31-4741-2-12

(BayMBl. Nr. 441)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende – StudR 2023 – vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441), die durch Bekanntmachung vom 11. November 2024 (BayMBl. Nr. 567) geändert worden ist

Inhaltsübersicht
1.
Zweck und Ziel der Zuwendung
2.
Gegenstand der Förderung
3.
Bagatellgrenze
4.
Zuwendungsempfänger
5.
Vorzeitiger Vorhabenbeginn
6.
Zuwendungsvoraussetzungen
7.
Zuwendungsfähige Kosten, Art und Umfang der Zuwendung
8.
Kumulierungsverbot
9.
Finanzierungsgrundsätze und Sicherung der Darlehen
10.
Höchstzulässige Miete, Wirtschaftlichkeitsberechnung
11.
Belegungsbindungen
12.
Rechtsnachfolge
13.
Ende der Bindungen bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung
14.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
15.
Auszahlung und Verwaltung der Zuwendung, Verwendungsnachweis
16.
Grundlagen der Planung und Ausführung
17.
Barrierefreiheit
18.
Raumprogramm und Ausstattung
19.
Angemessene Größen und Kosten
20.
Maßnahmen bei Verstößen
21.
Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung
22.
Ausnahmen
23.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Der Freistaat Bayern gewährt auf der Grundlage des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl. S. 260, BayRS 2330-2-B), das zuletzt durch § 1 Abs. 266 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, nach Maßgabe
der nachstehenden Regelungen,
des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei staatlichen Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (Beschluss 2012/21/EU),
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV zu Art. 44 BayHO) sowie
der Besonderen Nebenbestimmungen zur Projektförderung für Wohnraum für Studierende (BNBest-P), die als Anlage Teil dieser Bekanntmachung sind,
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Studierende. 2Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.