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StudR 2023
Text gilt ab: 01.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

13.   Ende der Bindungen bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung

Wird das Darlehen beziehungsweise der nach Abzug des Kapitalerlasses noch verbliebene Darlehensbetrag ohne rechtliche Verpflichtung vorzeitig vollständig zurückbezahlt, enden die Bindungen mit Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung, spätestens mit Ablauf der planmäßigen Bindungsdauer.