Inhalt

StudR 2023
Text gilt ab: 13.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck und Ziel der Zuwendung

1Zweck der Zuwendung ist die Schaffung und der Erhalt von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie ergänzend die bedarfsgerechte Schaffung und der Erhalt von Wohnraum für volljährige Auszubildende. 2Ziel ist die Ausweitung des Angebots angemessener und bezahlbarer Wohnplätze an den bayerischen Hochschulorten.