Inhalt
23.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
23.1
Diese Bekanntmachung tritt am 13. September 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
23.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 506) über die Förderung von Wohnraum für Studierende – StudR 2021 – tritt mit Ablauf des 12. September 2023 außer Kraft.