Inhalt
14.
Unterrichtung der Gefangenen
Bei der Erstaufnahme sind Gefangene zu unterrichten über
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die Auswirkungen der Freiheitsentziehung auf die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung,
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die Verarbeitung personenbezogener Daten von Gefangenen/Sicherungsverwahrten/Abschiebungsgefangenen durch die Justizvollzugsanstalt,
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das Auslesen von elektronischen Datenspeichern sowie elektronischen Geräten mit Datenspeichern,
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die Voraussetzungen für die Heranziehung zu Haftkostenbeiträgen und Haftkosten sowie deren Höhe.