Inhalt

BayVGO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.11.2019
14.
Unterrichtung der Gefangenen
Bei der Erstaufnahme sind Gefangene zu unterrichten über
die Auswirkungen der Freiheitsentziehung auf die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung,
die Verarbeitung personenbezogener Daten von Gefangenen/Sicherungsverwahrten/Abschiebungsgefangenen durch die Justizvollzugsanstalt,
das Auslesen von elektronischen Datenspeichern sowie elektronischen Geräten mit Datenspeichern,
die Voraussetzungen für die Heranziehung zu Haftkostenbeiträgen und Haftkosten sowie deren Höhe.