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3122.2.0-J Bayerische Vollzugsgeschäftsordnung (BayVGO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 29. November 2019, Az. F3 - 1464 - VII a - 9807/2016 (BayMBl. Nr. 537)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Aufnahmeverfahren
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Abschnitt 1 Ablauf des Aufnahmeverfahrens
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Abschnitt 2 Mitteilungen
19. Mitteilung bei Verlegung wegen Unzuständigkeit
20. Unterrichtung des medizinischen Dienstes, Aufnahmeuntersuchung
21. Belehrung, Unterrichtung ausländischer konsularischer Vertretungen
22. Mitteilung der Aufnahme an die Einweisungsbehörde, die neue Vollstreckungsleitung und an die Strafvollstreckungskammer
23. Mitteilung der Aufnahme an die Ausländerbehörde, das Jugendamt, die Personensorgeberechtigten, die Betreuer, die Bewährungshilfe und die Führungsaufsichtsstelle
24. Mitteilung der Aufnahme an die Meldebehörde
25. Bezug von Sozialleistungen
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Abschnitt 3 Besonderheiten
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Teil 3 Verwaltungsgeschäfte im Laufe des Vollzugs
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Teil 4 Entlassung
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Teil 5 Gefangenen- und Sicherungsverwahrtenpersonalakten, Gesundheitsakten und Therapieakten
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Teil 6 Elektronische Erfassung personenbezogener Gefangenendaten, Gefangenenbuch
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Teil 7 Justizvollzugsstatistik
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Teil 8 Aufenthalt auf freiwilliger Grundlage
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Teil 9 Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
BayVGO
Text gilt ab: 01.12.2024
Fassung: 29.11.2019
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Abschnitt 2
Mitteilungen
19. Mitteilung bei Verlegung wegen Unzuständigkeit
20. Unterrichtung des medizinischen Dienstes, Aufnahmeuntersuchung
21. Belehrung, Unterrichtung ausländischer konsularischer Vertretungen
22. Mitteilung der Aufnahme an die Einweisungsbehörde, die neue Vollstreckungsleitung und an die Strafvollstreckungskammer
23. Mitteilung der Aufnahme an die Ausländerbehörde, das Jugendamt, die Personensorgeberechtigten, die Betreuer, die Bewährungshilfe und die Führungsaufsichtsstelle
24. Mitteilung der Aufnahme an die Meldebehörde
25. Bezug von Sozialleistungen