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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren3122.2.0-J Bayerische Vollzugsgeschäftsordnung (BayVGO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 29. November 2019, Az. F3 - 1464 - VII a - 9807/2016 (BayMBl. Nr. 537)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Bereich reduzierenTeil 2 Aufnahmeverfahren
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Ablauf des Aufnahmeverfahrens
  • Bereich reduzierenAbschnitt 2 Mitteilungen
  • 19. Mitteilung bei Verlegung wegen Unzuständigkeit
  • 20. Unterrichtung des medizinischen Dienstes, Aufnahmeuntersuchung
  • 21. Belehrung, Unterrichtung ausländischer konsularischer Vertretungen
  • 22. Mitteilung der Aufnahme an die Einweisungsbehörde, die neue Vollstreckungsleitung und an die Strafvollstreckungskammer
  • 23. Mitteilung der Aufnahme an die Ausländerbehörde, das Jugendamt, die Personensorgeberechtigten, die Betreuer, die Bewährungshilfe und die Führungsaufsichtsstelle
  • 24. Mitteilung der Aufnahme an die Meldebehörde
  • 25. Bezug von Sozialleistungen
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Besonderheiten
  • Bereich erweiternTeil 3 Verwaltungsgeschäfte im Laufe des Vollzugs
  • Bereich erweiternTeil 4 Entlassung
  • Bereich erweiternTeil 5 Gefangenen- und Sicherungsverwahrtenpersonalakten, Gesundheitsakten und Therapieakten
  • Bereich erweiternTeil 6 Elektronische Erfassung personenbezogener Gefangenendaten, Gefangenenbuch
  • Bereich erweiternTeil 7 Justizvollzugsstatistik
  • Bereich erweiternTeil 8 Aufenthalt auf freiwilliger Grundlage
  • Bereich erweiternTeil 9 Schlussvorschriften
  • [Schlussformel]

Inhalt

BayVGO
Text gilt ab: 01.12.2024
Fassung: 29.11.2019
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Abschnitt 2
Mitteilungen

19. Mitteilung bei Verlegung wegen Unzuständigkeit
20. Unterrichtung des medizinischen Dienstes, Aufnahmeuntersuchung
21. Belehrung, Unterrichtung ausländischer konsularischer Vertretungen
22. Mitteilung der Aufnahme an die Einweisungsbehörde, die neue Vollstreckungsleitung und an die Strafvollstreckungskammer
23. Mitteilung der Aufnahme an die Ausländerbehörde, das Jugendamt, die Personensorgeberechtigten, die Betreuer, die Bewährungshilfe und die Führungsaufsichtsstelle
24. Mitteilung der Aufnahme an die Meldebehörde
25. Bezug von Sozialleistungen
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