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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern
1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Förderungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Zuwendungsfähige Ausgaben
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7. Kumulierungsverbote
8. Bewilligungsstellen
9. Antragstellung
10. Förderverfahren
11. Baubeginn
12. Baudurchführung
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13. Auszahlung der Zuwendung
14. Verwendungsnachweis
15. Evaluation
16. Abweichungen
17. Formblätter
18. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
SPSF
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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18.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2019 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
2
Die Restabwicklung bereits geförderter Maßnahmen bleibt davon unberührt.