Inhalt

SPSF
Text gilt ab: 01.06.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9. Antragstellung

1Der Förderantrag ist unter Verwendung des Antragsformblatts nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO in zweifacher Fertigung bei der Bewilligungsstelle einzureichen. 2Dem Antrag sind beizufügen
Bauunterlagen gemäß Nr. 3.2.2.4 VVK
Beschluss des zuständigen kommunalen Organs, das Vorhaben durchzuführen oder sich an der Maßnahme eines anderen Trägers zu beteiligen sowie
Anträge auf und Zusagen von Zuwendungen Dritter.
3Sind mehrere Kommunen an der Finanzierung oder Nutzung beteiligt, ist für jede Kommune eine Übersicht über die finanziellen Verhältnisse gemäß Nr. 5.3 einzureichen, des Weiteren eine Übersicht, aus der sich die Verteilung der Belastungen auf die beteiligten Kommunen ergibt. 4Umfasst eine Maßnahme sowohl förderfähige als auch nicht förderfähige Teilmaßnahmen, ist eine getrennte Kostenermittlung für beide Teile erforderlich.