Inhalt

SPSF
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck der Förderung

Zweck der Förderung ist der Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen.