Inhalt

SPSF
Text gilt ab: 01.06.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

11. Baubeginn

1Mit der Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids oder nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. 2Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.