Inhalt

SPSF
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

11.   Baubeginn

1Mit der Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids oder nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. 2Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.