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SPSF
Text gilt ab: 01.06.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

10. Förderverfahren

1Die Maßnahmen werden in der Reihenfolge gefördert, in der die vollständigen Unterlagen bei den Bewilligungsstellen eingehen. 2Die Bewilligungsstellen führen entsprechende Maßnahmenlisten. 3Reicht eine Kommune für mehrere Maßnahmen Förderanträge ein, hat sie eine Priorisierung vorzunehmen. 4In diesem Fall wird zunächst die von der Kommune priorisierte Maßnahme gefördert. 5Die Bewilligungsstelle entscheidet, wann die weiteren Maßnahmen der Kommune gefördert werden können.