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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren1301-I Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (Bayerische Verschlusssachenanweisung – BayVSA) Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Dezember 2025, Az. B II 2 – G 31/22-1 (BayMBl. Nr. 571 )
  • Bereich erweiternAbschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
  • Bereich erweiternAbschnitt 2: Geheimschutzorganisation
  • Bereich erweiternAbschnitt 3: Geheimschutzdokumentation
  • Bereich erweiternAbschnitt 4: Einstufung und Befristung
  • Bereich reduzierenAbschnitt 5: Handhabung von Verschlusssachen
  • 17. Herstellung und Kennzeichnung
  • 18. Verwaltung und Nachweis von Verschlusssachen
  • 19. Vervielfältigung von Verschlusssachen
  • 20. Aufbewahrung von Verschlusssachen
  • 21. Grundsätze zur Weitergabe von Verschlusssachen
  • 22. Weitergabe an nichtöffentliche Stellen
  • 23. Weitergabe an den Bayerischen Landtag, den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und Landesparlamente
  • 24. Empfang von Verschlusssachen
  • 25. Mitnahme von Verschlusssachen außerhalb des Dienstgebäudes
  • 26. Erörterung von Verschlusssachen
  • 27. Grundsätze der Aussonderung von Verschlusssachen
  • 28. Archivierung von Verschlusssachen
  • 29. Vernichtung von Verschlusssachen
  • 30. VS-Zwischenmaterial
  • Bereich erweiternAbschnitt 6: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
  • Bereich erweiternAbschnitt 7: Materielle und technische Maßnahmen
  • Bereich erweiternAbschnitt 8: Einsatz von Informationstechnik
  • Bereich erweiternAbschnitt 9: Kryptopersonal und Handhabung von Kryptomitteln
  • Bereich erweiternAbschnitt 10: Aufrechterhaltung des Geheimschutzes
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
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Abschnitt 5: Handhabung von Verschlusssachen

17. Herstellung und Kennzeichnung
18. Verwaltung und Nachweis von Verschlusssachen
19. Vervielfältigung von Verschlusssachen
20. Aufbewahrung von Verschlusssachen
21. Grundsätze zur Weitergabe von Verschlusssachen
22. Weitergabe an nichtöffentliche Stellen
23. Weitergabe an den Bayerischen Landtag, den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und Landesparlamente
24. Empfang von Verschlusssachen
25. Mitnahme von Verschlusssachen außerhalb des Dienstgebäudes
26. Erörterung von Verschlusssachen
27. Grundsätze der Aussonderung von Verschlusssachen
28. Archivierung von Verschlusssachen
29. Vernichtung von Verschlusssachen
30. VS-Zwischenmaterial
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