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1301-I Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (Bayerische Verschlusssachenanweisung – BayVSA) Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Dezember 2025, Az. B II 2 – G 31/22-1 (BayMBl. Nr. 571 )
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Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2: Geheimschutzorganisation
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Abschnitt 3: Geheimschutzdokumentation
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Abschnitt 4: Einstufung und Befristung
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Abschnitt 5: Handhabung von Verschlusssachen
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Abschnitt 6: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
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Abschnitt 7: Materielle und technische Maßnahmen
32. Planung und Durchführung
33. Räumliche Sicherheitsmaßnahmen
34. Technische Sicherung von Verschlusssachen
35. Abhörschutzmaßnahmen
36. Besondere Dienststellen
37. VS-Registraturen
38. VS-Verwahrgelasse
39. VS-IT-Räume und -Bereiche
40. Zutritts- und Zugangsmittel
41. Abnahmen und Wiederholungsprüfungen
42. Lauschabwehrprüfungen
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Abschnitt 8: Einsatz von Informationstechnik
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Abschnitt 9: Kryptopersonal und Handhabung von Kryptomitteln
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Abschnitt 10: Aufrechterhaltung des Geheimschutzes
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
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Abschnitt 7: Materielle und technische Maßnahmen
32. Planung und Durchführung
33. Räumliche Sicherheitsmaßnahmen
34. Technische Sicherung von Verschlusssachen
35. Abhörschutzmaßnahmen
36. Besondere Dienststellen
37. VS-Registraturen
38. VS-Verwahrgelasse
39. VS-IT-Räume und -Bereiche
40. Zutritts- und Zugangsmittel
41. Abnahmen und Wiederholungsprüfungen
42. Lauschabwehrprüfungen