Inhalt

BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
27.
Grundsätze der Aussonderung von Verschlusssachen

27.1

1Als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufte Verschlusssachen werden wie nicht eingestuftes Material entsprechend der Aussonderungsbekanntmachung (Aussond-Bek) vom 19. November 1991 (AllMBl. S. 884, StAnz. Nr. 48, KWMBl. I 1992 S. 30) in der jeweils geltenden Fassung ausgesondert. 2Die Vernichtung erfolgt nach Nr. 29.

27.2

Nicht mehr benötigte VS-VERTRAULICH oder höher eingestufte Verschlusssachen sind aus dem Bestand der Dienststelle zur Archivierung oder Vernichtung nach den Nrn. 28 und 29 auszusondern.