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1301-I Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (Bayerische Verschlusssachenanweisung – BayVSA) Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Dezember 2025, Az. B II 2 – G 31/22-1 (BayMBl. Nr. 571 )
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Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2: Geheimschutzorganisation
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Abschnitt 3: Geheimschutzdokumentation
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Abschnitt 4: Einstufung und Befristung
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Abschnitt 5: Handhabung von Verschlusssachen
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Abschnitt 6: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
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Abschnitt 7: Materielle und technische Maßnahmen
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Abschnitt 8: Einsatz von Informationstechnik
43. Allgemeine Grundsätze
44. Freigabe des Betriebs von VS-IT
45. Zulassung von VS-IT
46. VS-IT-Sicherheitsfunktionen
47. Schutz von VS-Übertragungseinrichtungen, -leitungen und -verteilern
48. Handhabung von Datenträgern und IT-Produkten für unverschlüsselte Verschlusssachen
49. Übertragung von Verschlusssachen über technische Kommunikationsverbindungen
50. Vernichtung und Aussonderung von Datenträgern und registrierten IT-Produkten
51. Abstrahlschutzmaßnahmen
52. Zusammenschaltung von VS-IT
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Abschnitt 9: Kryptopersonal und Handhabung von Kryptomitteln
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Abschnitt 10: Aufrechterhaltung des Geheimschutzes
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
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Abschnitt 8: Einsatz von Informationstechnik
43. Allgemeine Grundsätze
44. Freigabe des Betriebs von VS-IT
45. Zulassung von VS-IT
46. VS-IT-Sicherheitsfunktionen
47. Schutz von VS-Übertragungseinrichtungen, -leitungen und -verteilern
48. Handhabung von Datenträgern und IT-Produkten für unverschlüsselte Verschlusssachen
49. Übertragung von Verschlusssachen über technische Kommunikationsverbindungen
50. Vernichtung und Aussonderung von Datenträgern und registrierten IT-Produkten
51. Abstrahlschutzmaßnahmen
52. Zusammenschaltung von VS-IT