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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren1301-I Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (Bayerische Verschlusssachenanweisung – BayVSA) Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Dezember 2025, Az. B II 2 – G 31/22-1 (BayMBl. Nr. 571 )
  • Bereich erweiternAbschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
  • Bereich erweiternAbschnitt 2: Geheimschutzorganisation
  • Bereich erweiternAbschnitt 3: Geheimschutzdokumentation
  • Bereich erweiternAbschnitt 4: Einstufung und Befristung
  • Bereich erweiternAbschnitt 5: Handhabung von Verschlusssachen
  • Bereich reduzierenAbschnitt 6: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
  • 31. Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
  • Bereich erweiternAbschnitt 7: Materielle und technische Maßnahmen
  • Bereich erweiternAbschnitt 8: Einsatz von Informationstechnik
  • Bereich erweiternAbschnitt 9: Kryptopersonal und Handhabung von Kryptomitteln
  • Bereich erweiternAbschnitt 10: Aufrechterhaltung des Geheimschutzes
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
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Abschnitt 6: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland

31. Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
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