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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.09.2019
§ 85
Prüfungsfächer, Prüfungsverfahren
(1) An der Höheren Landbauschule wird die Abschlussprüfung am Ende des Schuljahres in Form einer Facharbeit sowie schriftlich und mündlich durchgeführt.
(2) 1Die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen erfolgen in den Fächern:
1.
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (mündlich)
etwa 30 Minuten,
2.
Betriebswirtschaft und Finanzmanagement (schriftlich)
120 Minuten,
3.
Steuern und Recht (Bereich Steuern, schriftlich)
120 Minuten,
4.
Produktion und Betriebsführung (mündlich)
etwa 45 Minuten.
2Für die mündliche Prüfung gemäß Satz 1 Nr. 1 reichen die Studierenden ein Thema für eine Präsentation ein. 3Im Einvernehmen mit der Lehrkraft wird das endgültige Thema der Prüfung festgelegt. 4Die mündliche Prüfung gemäß Satz 1 Nr. 4 findet in Form eines Kolloquiums statt. 5Im Kolloquium prüfen eine Lehrkraft und ein Praktiker.
(3) 1Die Facharbeit in Form eines Geschäftsplans umfasst die Darstellung und Weiterentwicklung eines Unternehmens oder Teils eines Unternehmens mit Finanzierung, Risikoanalyse sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. 2Die Aufgabe wird von der Lehrkraft für Betriebswirtschaft und Finanzmanagement im Benehmen mit den Lehrkräften in Produktion und Betriebsführung gestellt. 3Vorschläge der Studierenden sollen dabei berücksichtigt werden. 4Die Bearbeitungszeit beträgt zehn Wochen. 5Inhalt und Ergebnisse der Facharbeit sind in einer Präsentation und einem Prüfungsgespräch mit insgesamt etwa 45 Minuten Dauer zu erläutern.