Inhalt

BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.09.2025
Fassung: 05.09.2019
§ 68
Semesterarbeit
In den dreisemestrigen Studiengängen ist mit Ausnahme der Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau sowie Gartenbau im fachpraktischen Semester eine Semesterarbeit anzufertigen.