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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 05.09.2019
§ 68
Semesterarbeit
In den dreisemestrigen Studiengängen ist mit Ausnahme der Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau sowie Gartenbau im fachpraktischen Semester eine Semesterarbeit anzufertigen.