11 Treffer in 11 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Neustarthilfe, Überbrückungshilfe IV, Phase 5, Geschäft mit Uhren und Schmuck, keine Klagebegründung, fehlende Antragsberechtigung, kein Nachweis über dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit am Markt, bestandskräftige erweiterte Gewerbeuntersagung vor Antragstellung, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, Bezugnahme auf Bescheid und Verweis auf Vorbringen der Beklagten
Urteil vom 03.07.2023 – W 8 K 22.1504
VG Augsburg: Kraftfahrzeug-Lackiererei, Neustarthilfe, Betroffenheit durch pandemiebedingten Umsatzrückgang (verneint)
Urteil vom 18.01.2023 – Au 6 K 22.2096
VGH München: Gewährung einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wegen Corona – Phase III
Beschluss vom 09.01.2024 – 22 C 23.1773
VG München: Zuwendungsrecht, Neustarthilfe, Nachweis der Antragsberechtigung (hier verneint)
Gerichtsbescheid vom 09.07.2024 – M 31 K 22.5360
VG Würzburg: Neustarthilfe nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)
Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 24.111
VG Würzburg: Neustarthilfe, Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte Quartal 2021, vorbehaltener Schlussbescheid, Corona-Überbrückungshilfe als Betriebskostenpauschale, fristgerechte Einreichung der Endabrechnung durch den prüfenden Dritten versäumt, keine Kompensation von Grundrechtseingriffen, sondern Billigkeitsleistung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, ständige Förderpraxis, kein Anhörungsmangel, keine individuelle Erinnerungspraxis als Bestandteil der Verwaltungspraxis innerhalb des Freistaats, Bayern, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitiger Einreichung der Endabrechnung, materielle Ausschlussfrist, keine Nachholungsmöglichkeit, Zurechnung des Verschuldens des prüfenden Dritten, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine Nachsichtgewährung, kein Ausnahmefall, kein Vertrauensschutz, Erstattungspflicht, keine Entreicherung
Urteil vom 04.11.2024 – W 8 K 24.394
VG Würzburg: Nur teilweise Corona-Überbrückungshilfe IV für Bäckereifilialkette
Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 23.1583
VG München: Grundsätzlich keine Überbrückungshilfe IV bei nur mittelbarem Corona-bedingten Umsatzrückgang
Urteil vom 06.02.2024 – M 31 K 22.4364
VG München: Keine Neustarthilfe für Flohmarktverkäufer
Gerichtsbescheid vom 02.05.2024 – M 31 K 22.3953
VG Bayreuth: Neustarthilfe, Rücknahme eines Schlussbescheids, schutzwürdiges Vertrauen des Hilfeempfängers, Vertrauen der Behörden auf Angaben im Antrag, Mitverantwortung der Behörde, positive Kenntnis von Tatsachen, die die Rücknahme rechtfertigen
Beschluss vom 12.02.2025 – B 7 K 24.649