Inhalt
§ 96
Nachforderung fehlender Angaben oder Schriftstücke
1Sind zur Ausführung des Antrags zusätzliche Angaben oder Schriftstücke erforderlich, sind diese mit dem Formblatt E bei der Übermittlungsstelle anzufordern. 2Der Zustellungsantrag und das Schriftstück brauchen nicht an die Übermittlungsstelle zurückgesandt werden. 3Das Formblatt ist mit Unterschrift oder einem Abdruck des Dienststempels oder Dienstsiegels zu versehen.