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ZRHO
Text gilt ab: 15.01.2026
Fassung: 19.10.1956
§ 91
Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
1Die EU-Zustellungsverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich allen völkerrechtlichen Vereinbarungen vor, insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965. 2Abweichungen ergeben sich aus dem Länderteil.