Inhalt
§ 91
Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
1Die EU-Zustellungsverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich allen völkerrechtlichen Vereinbarungen vor, insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965. 2Abweichungen ergeben sich aus dem Länderteil.