Inhalt

RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
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Der Staatsanwalt
1Das vorbereitende Verfahren liegt in den Händen des Staatsanwalts. 2Er ist Organ der Rechtspflege. 3Im Rahmen der Gesetze verfolgt er Straftaten und leitet verantwortlich die Ermittlungen der sonst mit der Strafverfolgung befassten Stellen.