Inhalt

FachV-Forst
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 02.07.2010
§ 18
Schriftliche Waldprüfung
(1) 1In der schriftlichen Waldprüfung werden Aufgaben aus dem Fachgebiet Waldbau, Standortkunde, mittel- und langfristige forstliche Planung (Forsteinrichtung) gestellt. 2Es können auch Fragen aus den übrigen Fachgebieten der schriftlichen Prüfung einbezogen werden. 3Die Prüflinge haben zu zeigen, ob sie über die erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügen und es verstehen, diese im Wald richtig anzuwenden.
(2) Die Prüfung besteht aus einer Doppelaufgabe.