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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst (Fachverordnung Forst – FachV-Forst) Vom 2. Juli 2010 (GVBl. S. 380) BayRS 2038-3-7-15-L (§§ 1–32)
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1–2)
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Teil 2 Zulassung und Ausbildung (§§ 3–9)
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Beamtenverhältnis auf Widerruf, Dienstbezeichnung
§ 5 Ziele der Vorbereitungsdienste
§ 6 Ausbildungsverlauf, Ausbildungsleitstelle
§ 7 Dienstaufsicht, Aufsicht, Ausbildungsstellen, Ausbildungsleitung
§ 8 Befähigungsbericht
§ 9 Entlassung
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Teil 3 Prüfungsordnung (§§ 10–29)
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Teil 4 Ausbildungskapazität der Bayerischen Forstverwaltung (§ 30)
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Teil 5 Schlussbestimmungen (§§ 31–32)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-Forst
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 02.07.2010
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Teil 2 Zulassung und Ausbildung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Beamtenverhältnis auf Widerruf, Dienstbezeichnung
§ 5 Ziele der Vorbereitungsdienste
§ 6 Ausbildungsverlauf, Ausbildungsleitstelle
§ 7 Dienstaufsicht, Aufsicht, Ausbildungsstellen, Ausbildungsleitung
§ 8 Befähigungsbericht
§ 9 Entlassung