Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft, welche die Durchführung der obligatorischen Kontrollen gewährleisten (Lizenznehmer) und mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) als Zeichenträger einen entsprechenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben.