Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7.   Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers

1Der Zuwendungsempfänger muss gewährleisten, dass
die obligatorischen Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Qualitätsregelungsrichtlinie „Geprüfte Qualität“ eingehalten wird und
die eingesetzten Zertifizierungsstellen nach ISO/IEC 17065 akkreditiert sind.
2Die Lizenznehmer müssen sich zudem verpflichten, die Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie für die Finanzierung der obligatorischen Kontrollen zu verwenden und in Form von verbilligten Dienstleistungen an die Begünstigten weiterzugeben.