Inhalt
1.
Rechtliche Grundlagen
1.1
Beihilferechtliche Grundlage
Die Beihilfen sind nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) 2022/2472 freigestellt.
1.2
Landesrechtliche Grundlagen
1Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Qualitätsregelungsrichtlinie „Geprüfte Qualität“ in der jeweils geltenden Fassung. 2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. 3Unter Umständen kann daher ein Zuwendungsantrag wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht mehr bewilligt werden. 4Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO).