Inhalt
4.
Begünstigte
1Begünstigte sind Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Bayern, deren Betrieb ein KMU-Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) 2022/2472 ist und die an der Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“ teilnehmen. 2Ausgeschlossen von der Förderung sind:
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Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Nr. 59 der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission befinden,
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Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.