Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Begünstigte

1Begünstigte sind Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Bayern, deren Betrieb ein KMU-Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) 2022/2472 ist und die an der Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“ teilnehmen. 2Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Nr. 59 der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission befinden,
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.