Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Zweck der Zuwendung

Die Förderung soll die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Landwirtschaft stärken und einen wirksamen Beitrag zur Förderung der Qualitätsproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der Vertrauensbildung beim Verbraucher leisten.