Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung der obligatorischen Kontrollen im Rahmen der Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“
Bereich erweitern
1. Rechtliche Grundlagen
2. Zweck der Zuwendung
3. Gegenstand der Förderung
4. Begünstigte
5. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
6. Zuwendungsvoraussetzungen
7. Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers
8. Art und Umfang der Förderung/Beihilfe
Bereich erweitern
9. Verpflichtungen des Begünstigten
Bereich erweitern
10. Verfahren
11. Weiterleitung der Zuwendung
12. Aufzeichnungen zur Einhaltung der Freistellungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
13. Sonstige Bestimmungen
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
14.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2023 in Kraft, und tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2025 außer Kraft.