Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien zur Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen zur Stärkung des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit in Bayern
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Begriffsbestimmung
Bereich erweitern
4. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
5. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
6. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
7. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.1 in Verbindung mit Nr. 3 (Biogasaufbereitungsanlagen)
Bereich erweitern
8. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.2 in Verbindung mit Nr. 3 (Biogas- bzw. Biomethanleitungen)
9. Förderobergrenze
10. Bagatellgrenze
11. Kumulierung
12. Bewilligungsbehörde
Bereich erweitern
13. Verfahren
14. Sonstige Bestimmungen
Bereich erweitern
15. Hinweise
16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BioMeth Bayern
Text gilt ab: 31.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin