Inhalt

BioMeth Bayern
Text gilt ab: 31.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9.   Förderobergrenze

1Die Förderobergrenze für Vorhaben nach Nr. 2.1.1 beträgt 500 000 Euro.
2Die Förderobergrenze für Vorhaben nach Nr. 2.1.2 beträgt 800 000 Euro.
3Die Förderobergrenze für Vorhaben nach Nr. 2.1.3 beträgt 700 000 Euro.
4Die Förderobergrenze für Vorhaben nach Nr. 2.2 beträgt 200 000 Euro.