Inhalt

Text gilt ab: 08.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1. Zweck der Aufbauhilfe

1Mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit umfasst die Aufbauhilfe
Ausgaben für die Behebung der durch die Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ in den betroffenen bayerischen Gebieten verursachten unmittelbaren Schäden an gewerblichen und freiberuflichen Betriebsvermögen oder an wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie
Einkommenseinbußen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
2Mittelbare Schäden werden nicht berücksichtigt. 3Davon ausgenommen sind Schäden, die durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge oder privat Helfende verursacht wurden, soweit diese Schäden nicht anderweitig reguliert werden können. 4Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind. 5Die entstandenen Schäden und Einkommenseinbußen müssen in einem direkten, ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen.