Inhalt

Text gilt ab: 08.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

17. Hinweis auf Elementarschadensversicherung

Den Aufbauhilfeempfängern soll in den Bewilligungsbescheiden empfohlen werden, sich nachhaltig um den Abschluss einer Elementarschadensversicherung zu bemühen bzw. den Umfang einer ggf. bereits bestehenden Elementarschadensversicherung soweit wie nötig zu erweitern.