Inhalt
17.
Hinweis auf Elementarschadensversicherung
Den Aufbauhilfeempfängern soll in den Bewilligungsbescheiden empfohlen werden, sich nachhaltig um den Abschluss einer Elementarschadensversicherung zu bemühen bzw. den Umfang einer ggf. bereits bestehenden Elementarschadensversicherung soweit wie nötig zu erweitern.