Inhalt

Text gilt ab: 08.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

8. Einholung von Vergleichsangeboten

1Ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind vor der Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen, Ersatzbeschaffung) im Regelfall drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. 2Die Anforderung der Angebote ist zu dokumentieren. 3Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert unter 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ebenfalls zu beachten.