Inhalt

Text gilt ab: 08.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich

1Erstattungsfähig nach diesen Richtlinien sind ausschließlich Schäden und Einkommenseinbußen, die vom räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Finanzhilfeaktion „Hochwasser im Juli 2021“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat umfasst sind und für die die förmliche Anerkennung der zuständigen Behörden als Naturkatastrophe im Sinne von Art. 50 Abs. 1 AGVO vorliegt. 2Die entsprechende Gebietskulisse ist als Anlage beigefügt.