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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien für die Aufbauhilfe für die von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
  • 1. Zweck der Aufbauhilfe
  • 2. Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
  • Bereich erweitern3. Gegenstand der Billigkeitsleistung
  • Bereich erweitern4. Antragsberechtigung
  • Bereich erweitern5. Erstattungsfähige Ausgaben und Einkommenseinbußen
  • Bereich erweitern6. Art und Umfang der Aufbauhilfe
  • Bereich erweitern7. Bedingungen
  • 8. Einholung von Vergleichsangeboten
  • 9. Besonderheit GRW-Fälle und Breitbandförderprogramme
  • 10. Maßnahmebeginn
  • 11. Prosperitätsprüfung
  • 12. Rückerstattungspflicht
  • 13. Bewilligungsbehörde
  • Bereich erweitern14. Verfahren
  • 15. Auskunftspflichten, Prüfung
  • 16. Datenschutz
  • 17. Hinweis auf Elementarschadensversicherung
  • 18. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 08.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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13.   Bewilligungsbehörde

Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Aufbauhilfe sowie die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung ist die örtlich zuständige Regierung.
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