Inhalt

Text gilt ab: 08.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

11. Prosperitätsprüfung

Da es sich um eine besondere staatliche Leistung zur Beseitigung entstandener Schäden durch eine Naturkatstrophe zur Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit handelt, findet eine Prüfung der Bedürftigkeit im Rahmen der Gewährung der Aufbauhilfe nach diesen Richtlinien nicht statt.