Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

20.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsfristen

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. 2Die Leistungserbringer (Träger) können mit der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Beteiligung des zuständigen Leistungsträgers einrichtungsspezifische Übergangsfristen für die Umsetzung der Neuerungen vereinbaren.