Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4. Ziele

1Zielsetzung jeder Einrichtung ist eine individuelle, bedarfsgerechte, ganzheitliche, familienunterstützende, familienergänzende oder familienersetzende Förderung, Bildung und Erziehung, Pflege und Betreuung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie deren Hinführung zu einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung. 2Dazu gehört vor allem, ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und einen angemessenen Schulbesuch sowie eine Berufsausbildung zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. 3Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Förderung, Erholung und Wohlbefinden zu achten.