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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung – BaySchiffV) Vom 9. August 1977 (BayRS V S. 794) BayRS 95-5-B (§§ 1–61)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Genehmigungspflicht (§§ 1–4)
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Zweiter Teil Zulassungsvorschriften (§§ 5–24)
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Dritter Teil Verkehrsvorschriften (§§ 25–55)
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Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen (§§ 25–37)
§ 25 Verantwortlichkeit
§ 26 Schiffsführer
§ 27 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
§ 28 Überwachung
§ 29 Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 30 Sichtzeichen der Fahrzeuge
§ 31 Schallzeichen
§ 32 Bezeichnung von Fahrzeugen der Berufsfischer
§ 33 Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
§ 34 Verbotene Lichter und Zeichen
§ 35 Schutz der Schiffahrts- und Erkennungszeichen
§ 36 Verbot des Einbringens von Stoffen
§ 37 Schutz vor Immissionen
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Abschnitt II Fahrregeln (§§ 38–48)
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Abschnitt III Sperrgebiete, Veranstaltungen (§§ 49–52)
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Abschnitt IV Anlegestellen (§§ 53–55)
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Vierter Teil Schlußvorschriften (§§ 56–61)
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Anlage Signalordnung
Inhalt
BaySchiffV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.08.1977
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Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
§ 25 Verantwortlichkeit
§ 26 Schiffsführer
§ 27 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
§ 28 Überwachung
§ 29 Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 30 Sichtzeichen der Fahrzeuge
§ 31 Schallzeichen
§ 32 Bezeichnung von Fahrzeugen der Berufsfischer
§ 33 Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
§ 34 Verbotene Lichter und Zeichen
§ 35 Schutz der Schiffahrts- und Erkennungszeichen
§ 36 Verbot des Einbringens von Stoffen
§ 37 Schutz vor Immissionen