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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung – BaySchiffV) Vom 9. August 1977 (BayRS V S. 794) BayRS 95-5-B (§§ 1–61)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Genehmigungspflicht (§§ 1–4)
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Zweiter Teil Zulassungsvorschriften (§§ 5–24)
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Dritter Teil Verkehrsvorschriften (§§ 25–55)
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Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen (§§ 25–37)
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Abschnitt II Fahrregeln (§§ 38–48)
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Abschnitt III Sperrgebiete, Veranstaltungen (§§ 49–52)
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Abschnitt IV Anlegestellen (§§ 53–55)
§ 53 Anlegestellen
§ 54 Untersuchung der Anlegestellen
§ 55 Verhalten an Anlegestellen für Fahrgastschiffahrt
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Vierter Teil Schlußvorschriften (§§ 56–61)
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Anlage Signalordnung
Inhalt
BaySchiffV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.08.1977
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Abschnitt IV Anlegestellen
§ 53 Anlegestellen
§ 54 Untersuchung der Anlegestellen
§ 55 Verhalten an Anlegestellen für Fahrgastschiffahrt