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Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung – BaySchiffV) Vom 9. August 1977 (BayRS V S. 794) BayRS 95-5-B (§§ 1–61)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Genehmigungspflicht (§§ 1–4)
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Zweiter Teil Zulassungsvorschriften (§§ 5–24)
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Abschnitt I Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen (§§ 5–13)
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Abschnitt II Bau, Ausrüstung, Zulassung und Untersuchung von Fahrzeugen (§§ 14–24)
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Dritter Teil Verkehrsvorschriften (§§ 25–55)
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Vierter Teil Schlußvorschriften (§§ 56–61)
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Anlage Signalordnung
Inhalt
BaySchiffV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.08.1977
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Abschnitt I Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen (§§ 5–13)
Abschnitt II Bau, Ausrüstung, Zulassung und Untersuchung von Fahrzeugen (§§ 14–24)