Inhalt
    
    
        
        Die Unternehmenssatzung muß neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt Bestimmungen enthalten über
        
          - 1.
 
          - 
            
die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats,
           
          
          - 2.
 
          - 
            
die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und des Vorstands, falls dieser aus mehr als einer Person besteht,
           
          
          - 3.
 
          - 
            
die Beschlußfähigkeit des Verwaltungsrats.