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KUV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 19.03.1998
§ 15
Wirtschaftsjahr
1Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. 2Wenn die Art des Kommunalunternehmens es erfordert, kann die Unternehmenssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.